Schulordnung 

In unserer Schule kommen viele Menschen zusammen: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Hausmeister, Schulverwaltung, Kernzeit-, Mensa- und Hausaufgaben-Mitarbeiterinnen, externe Fachkräfte, der Schul-Förderverein sowie Eltern.

Um den Schulalltag so reibungslos wie möglich zu gestalten, ist es notwendig Regeln zu vereinbaren und diese einzuhalten.

Schulbesuch /Schulpflicht

Die Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet

  1. den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen und an für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen,
  2. sich auf den Unterricht vorzubereiten und die gestellten Hausaufgaben zu erledigen,
  3. die benötigten Arbeits- und Lernmittel vollständig bereitzuhalten,
  4. sorgfältig mit ausgeliehenen Materialien und Gegenständen umzugehen,
  5. bei Unterrichtsversäumnissen den Unterrichtsstoff im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstständig nachzuholen.

Hierbei werden sie von den Erziehungsberechtigten in angemessener Weise unterstützt.
Bei Sorgerechtsentscheidungen müssen die Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer informiert werden.

Ist eine Schülerin/ein Schüler krank, geben die Eltern/Erziehungsberechtigten bitte am ersten Krankheitstag telefonisch im Sekretariat Bescheid.  Spätestens am 3. Fehltag ist die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer schriftlich zu benachrichtigen. Unentschuldigtes Fernbleiben, auch stundenweise, gilt als Schule schwänzen.

Es ist dringend ratsam, die Lehrerinnen und Lehrer über gesundheitliche Beeinträchtigungen zu informieren.

Verhalten in der Schule      

  1. In der Schule verhalten wir uns so, dass wir andere nicht stören, ärgern, gefährden oder gar verletzen. Gewalt, körperlich oder mit Worten, hat keinen Platz bei uns. Wir beachten die Stopp-Regel!
  2. Für Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist jede Schülerin/jeder Schüler selbst verantwortlich. Abfall wird in den vorgesehenen Behältern entsorgt.
  3. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen an Gebäuden, Möbeln und Arbeitsmaterialien wird Schadensersatz gefordert.
  4. Das Mitbringen von Gegenständen, die zu Gefahren führen könnten, ist verboten.
  5. Mobiltelefone oder Ähnliches müssen während des Unterrichts ausgeschaltet bleiben. Die Benutzung ist nur in Absprache mit den Klassenlehrerinnen/den Klassenlehrern in besonders geregelten Fällen erlaubt.  Das Fotografieren sowie Audio- und Videoaufnahmen sind verboten.
  6. Essen und Trinken während des Unterrichts ist nur nach Absprache mit dem/der Lehrer/in erlaubt. Das Kaugummikauen ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten.


Schulgebäude / Schulgelände

  1. Die evangelische Kirchengemeinde bietet ab 7.00 Uhr ein Frühstück an (über Kernzeit buchbar).
  2. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr, die Schülerinnen und Schüler werden ab 7.45 Uhr im Schulhaus beaufsichtigt.
  3. Ist die Lehrerin / der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, benachrichtigen die Klassensprecher*innen die Schulleitung.
  4. Jacken sowie Hausschuhe in den dafür vorgesehenen Beuteln werden an den Haken im Flur aufgehängt.
  5. In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig das Schulgebäude und halten sich im Pausengelände auf. Das Pausengelände endet am Zaun hinter dem Kunstrasenfeld. Für die übrigen Bereiche gibt es Sonderregelungen.
  6. Es ist nicht erlaubt, das Schulgelände während der Pausen zu verlassen.
  7. Nach der Pause gehen die Schülerinnen und Schüler geordnet in ihre Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.
  8. Nach dem Ende des Unterrichts bzw. den jeweils gebuchten Angeboten des Schul-Ganztagsbetriebes müssen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen.
  9. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und innerhalb der Schulgebäude verboten.
  10. Der Bereich der Bushaltestelle sowie der Weg zur Sporthalle zählen zum Schulgelände; auch hier gilt die Schulordnung.   


Die folgenden Regelungen gelten aus Sicherheitsgründen, um Gefährdungen und Unfälle zu vermeiden:

  1. Das Rennen und Toben in den Klassenzimmern und Fluren ist nicht erlaubt.
  2. Fahrräder, Skateboards, Inline - Skates, Roller und andere Fahrzeuge dürfen im Pausenbereich der Schule nicht benutzt werden. Ausnahmen regelt die Schulleitung.
  3. Das Werfen von Schneebällen ist verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrerin/der Lehrer.


So beschlossen im Schuljahr 2000/2001, überarbeitet im Juni 2008, aktualisiert im 
November 2022.


kommissarische Schulleitung
Christian Engelhard